Aktuelles Thema:

Künstliche Befruchtung – wieviel die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet

100% Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

  • 100% Erstattung für künstliche Befruchtung
  • Bis zu 3 Behandlungsversuche
  • In-vitro-Fertilisation (IVF) und/oder Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

  • Erneut von Focus Money zur “Besten Krankenkasse für Familien” gewählt
  • Überdurchschnittlich großzügiges Bonussystem bei gesundheitsbewußtem Verhalten

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezuschusst die künstliche Befruchtung in der Regel mit 50 Prozent der Kosten. Seitens des Gesetzgebers wurden jedoch einige Voraussetzungen festgelegt, damit eine Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung gewährt werden kann:

Künstliche Befruchtung – Voraussetzungen zur Kostenübernahme:

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Anspruch für Frauen von 25 bis 40 und für Männer von 25 bis 50
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen des Ehepaars verwendet werden. Sollte ein fremder Samenspender für eine künstliche Befruchtung in Frage kommen, dürfen allerdings keine Kosten übernommen werden.
  • Der behandelnde Arzt muss eine vertragliche Zulassung für die Kinderwunschbehandlung haben. Weiterhin muss er gute Aussichten attestieren, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird.

Bemerkenswert – DAK übernimmt 100%

Es werden die vollen 100 Prozent der Kosten für die Kinderwunschbehandlung im Rahmen der künstlichen Befruchtung erstattet, wenn beide Ehepartner bei der DAK-Gesundheit krankenversichert sind. Das gilt für insgesamt bis zu drei Behandlungsversuche und für alle gesetzlich berechnungsfähigen Leistungen im Zusammenhang mit einer Kinderwunschbehandlung.

Wechseln Sie jetzt einfach online zur DAK.

Ohne lästigen Papierkram und ohne etwaige Wartezeiten!