Künstliche Befruchtung – was zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Regelleistung der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei künstlicher Befruchtung beträgt 50 Prozent. Die DAK zeigt sich hier sehr familienorientiert und übernimmt sogar die kompletten Kosten, wenn beide Ehepartner dort krankenversichert sind.

DAK übernimmt 100% bei Kinderwunschbehandlung

Wer also eine Kinderwunschbehandlung plant, ist damit bei der DAK, die übrigens von Focus Money zum fünften Mal in Folge zur besten Familienkasse Deutschlands gekürt wurde, bestens aufgehoben. Ohne Wartezeiten!

  • Es werden 100% für künstliche Befruchtung erstattet
  • Bis zu 3 Behandlungsversuche
  • In-vitro-Fertilisation (IVF) und/oder Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
100% Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
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