Das Bonusprogramm der DAK – AktivBonus
Darüber hinaus:
Die Regelleistung der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei künstlicher Befruchtung beträgt 50 Prozent. Diese Leistung wird jedoch nur dann erbracht, wenn diverse Voraussetzungen erfüllt werden:
Künstliche Befruchtung – Voraussetzungen:
- Das Paar muss verheiratet sein.
- Es besteht ein Leistungsnspruch für Frauen im Alter von 25 bis 40 und für Männer im Alter von 25 bis 50
- Es erfolgt keine Bezuschussung, wenn ein nicht ehelicher Samenspender genutzt werden möchte. Insofern sind eigene Ei- und Samenzellen des Ehepaars obligatorisch.
- Der behandelnde Arzt muss eine vertragliche Zulassung für die Kinderwunschbehandlung haben. Weiterhin muss er vorab gute Chancen sehen, dass die Kinderwunschbehandlung erfolgreich sein kann.
Von 50% auf 100% Kostenübernahme – die DAK macht’s möglich
Die DAK übernimmt die kompletten Kosten für die künstliche Befruchtung, wenn beide Ehepartner bei der DAK-Gesundheit krankenversichert sind. Wer also eine Kinderwunschbehandlung plant, ist damit bei der DAK, die übrigens von Focus Money zum fünften Mal in Folge zur besten Familienkasse Deutschlands gekürt wurde, bestens aufgehoben!