100% Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

100-prozentige Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung bei der DAK-Gesundheit

In der Regel gewähren die gesetzlichen Krankenkassen bei künstlicher Befruchtung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten – und das gilt selbstverständlich auch für die DAK-Gesundheit. Paare, die sich mit der künstlichen Befruchtung ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, sind bei uns besonders gut aufgehoben. Denn wenn beide Ehepartner bei der DAK-Gesundheit krankenversichert sind, profitieren sie von einer besonderen Leistung: Sie bekommen die vollen 100 Prozent der Kosten für die Kinderwunschbehandlung im Rahmen der künstlichen Befruchtung erstattet – zusätzlich zum gesetzlichen Kostenanteil von 50 Prozent also auch den 50-prozentigen gesetzlichen Eigenanteil. Das gilt für insgesamt bis zu drei Behandlungsversuche und für alle gesetzlich berechnungsfähigen Leistungen im Zusammenhang mit einer Kinderwunschbehandlung.Damit eine Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung gewährt werden kann, hat der Gesetzgeber jedoch einige Voraussetzungen festgelegt, die erfüllt werden müssen.
100% Erstattung für künstliche Befruchtung

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